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O-Ton: Grundsatzbeschluß soll Zukunft von Sturm und GAK sichern helfen

Haftungsvertrag erst nach klaren vertraglichen Regelungen

In der Fortsetzung der gestrigen Regierungssitzung einigte sich die Landesregierung heute Vormittag einstimmig auf einen Grundsatzbeschluß der eine Haftung über 1,2 Millionen Euro für die beiden finanziell angeschlagenen steirischen Bundesligafußballklubs Sturm Graz und GAK vorsieht. Ein Haftungsvertrag wird allerdings erst nach klaren vertraglichen Regelungen und einer eingehenden Prüfung unterschrieben. Mit dem Grundsatzbeschluß bekommen die Vereine die Möglichkeit, von Banken und Sponsoren die notwendigen finanziellen Mittel für einen Weiterbestand zu erhalten.
 
Statements

Fragen an Landesrat Mag. Helmut Hirt:

  • Was genau hat die Regierung heute für den steirischen Fußball beschlossen? Externe Verknüpfung (Download)

Fragen an Sportlandesrat Ing. Manfred Wegscheider:

  • Was ist das Ziel diese heutigen Lösungsansatzes? Externe Verknüpfung (Download)

  • Das heißt es gibt einmal einen Grundsatzbeschluß. Wie geht es jetzt weiter? Externe Verknüpfung (Download)
 

Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Mag. Markus Gruber unter Tel.: (0316) 877-4107 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: markus.gruber@stmk.gv.at zur Verfügung

 
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